Pädagogik

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum konsekutiven Studiengang Bachelor und Master of Arts (B.A. und M.A.) Pädagogik

Das vollständige Lehrangebot finden Sie unter im Vorlesungsverzeichnis der jeweiligen Semester. Alle aktuellen Modulhandbücher finden Sie weiter unten verlinkt. Weitere Informationen über das Institut für Berufspädagogik und Allgemeine Pädagogik finden Sie auf der Webseite www.ibap.kit.edu.

 

Informationen über die Studiengänge

Alle für die Bewerbung relevanten Informationen entnehmen Sie der Webseite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre (SLE).

 

Schnelleinstieg

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Kontakt zur Studiengangberatung

**Sie haben individuelle Fragen zum Studium? Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an [unsere Studiengangsberatung]ANKER setzen

 

Pädagogik Bachelor (B.A.)

  • Modulhandbuch Pädagogik B.A. für das Sommersemester 2021, SPO 2017 verlinken
  • Modulhandbuch Pädagogik B.A. für das Wintersemester 2020/21, SPO 2017 verlinken
  • Modulhandbuch Pädagogik B.A. für das Sommersemester 2020, SPO 2015 verlinken

 

Pädagogik Master (M.A.)

  • Modulhandbuch Pädagogik M.A. für das Sommersemester 2021, SPO 2017
  • Modulhandbuch Pädagogik M.A. für das Wintersemester 2020/21, SPO 2017
  • Modulhandbuch Pädagogik M.A. für das Sommersemester 2020, SPO 2015

 

Studium im Ausland

Sie suchen Abwechslung, neue Impulse oder wollen Ihren Horizont mit einem Semester im Ausland erweitern? Die KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften unterstützt Sie dabei! Mehr Informationen finden Sie unter

Im Rahmen des Erasmus+ Programms haben Sie die Möglichkeit, für ein oder zwei Semester in einem anderen europäischen Land zu studieren. Über das Erasmus+ Netzwerk stehen diverse Partnerhochschulen zur Auswahl. Ein wichtiger Punkt, der vor dem Auslandsaufenthalt geklärt werden muss, ist die gegenseitige Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen. 
Verwenden Sie dafür das Learning Agreement.

Ansprechpersonen zur Studiengangberatung

Andrea Uder

Prof. Dr. Gerd Gidion

Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Pädagogik (Amtliche Bekanntmachung 2017_AB_058 vom 25. Juli 2017) gibt in § 19 die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Studienzeiten vor. Dort heißt es:

  1. Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag der Studierenden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studien- und Prüfungsleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
  2. Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Studierende, die neu in den Bachelorstudiengang Pädagogik immatrikuliert wurden, haben den Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation zu stellen. Bei Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, kann eine amtlich beglaubigte Übersetzung verlangt werden. Die Beweislast dafür, dass der Antrag die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht erfüllt, liegt beim Prüfungsausschuss.
  3. Werden Leistungen angerechnet, die nicht am KIT erbracht wurden, werden sie im Zeugnis als „anerkannt“ ausgewiesen. Liegen Noten vor, werden die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen und in die Berechnung der Modulnoten und der Gesamtnote einbezogen. Sind die Notensysteme nicht vergleichbar, können die Noten umgerechnet werden. Liegen keine Noten vor, wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen.
  4. Bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften zu beachten.
  5. Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertig sind, die ersetzt werden sollen und die Institution, in der die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, ein genormtes Qualitätssicherungssystem hat. Die Anrechnung kann in Teilen versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden soll.
  6. Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss. Im Rahmen der Feststellung, ob ein wesentlicher Unterschied im Sinne des Absatz 1 vorliegt, sind die zuständigen Fachvertreter/innen zu hören. Die Auswahlkommission im Sinne der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik entscheidet in Abhängigkeit von Art und Umfang der anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Textüberschrift

Austausch unter Studierenden

Als Studierende können Sie sich in der Fachschaft der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften untereinander austauschen. Die Fachschaft unterstützt Sie bei allen Fragen und Problemen rund um Ihr Studium und versucht, Ihre Zeit auf dem Campus lebhafter und leichter zu gestalten.

Infos zur Fachschaft GeistSoz

Team der Fachschaft GeistSoz

Logo der Fachschaft GeistSoz
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