BAföG-Anträge
Unterschriftsberechtigt für BAföG-Anträge sind Frau Prof. Dr. Ines Langemeyer und Herr Prof. Dr. Ulrich Ebner-Priemer, denen wir gerne Ihre Anträge gegen Belege Ihrer erbrachten Leistungen zur Unterschrift vorlegen, die Sie danach gerne bei uns im Prüfungssekretariat wieder abholen können.