Anerkennung von Berufspraktika
Die Anerkennung der Berufspraktika ist Aufgabe des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Wenn Sie ein Pflichtpraktikum anerkennen lassen sollen oder wissen möchten, ob ein bestimmtes Praktikum geeignet ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Prüfungsverwaltung der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie können Ihre Praktikumsbescheinigung entweder elektronisch an pruefungsverwaltung∂geistsoz.kit.edu oder in Form einer Kopie einreichen. Falls nach der Lektüre der einschlägigen Informationsunterlagen noch Fragen offen sein sollten, beantworten wir Ihnen diese gerne. Sobald die Bescheinigung vorliegt, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Schefczyk, über die Anerkennung. Während der Vorlesungszeit geschieht dies in der Regel am ersten Mittwoch nach Einreichung der Unterlagen, in der vorlesungsfreien Zeit kann es etwas länger dauern. Wenn Herr Schefczyk das Praktikum anerkennt, wird von der Prüfungsverwaltung ein entsprechender Vermerk im Campus Management System (CMS) vorgenommen.