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Informieren Sie sich auf der Seite des IStO und besuchen Sie eine Informationsveranstaltung (die Termine finden Sie stets unter dem Reiter 'Aktuelles').
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Nehmen Sie Kontakt mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Instituts auf (diese finden Sie über den Reiter 'Ansprechpartner'). Mit dem/der Auslandsbeauftragten klären Sie alle fachlichen Fragen, wie z.B. die Rahmenbedingungen, die Studienpläne, Anerkennungen etc.
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Bewerben Sie sich mit den folgenden Unterlagen (per Email) beim Fakultätskoordinator (Ausnahme: Sport/Sportwissenschaft. Bewerben Sie sich bei der Ansprechpartnerin Sport):
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Ein kurzes Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): warum möchten Sie im Ausland studieren? Was erhoffen Sie sich von Ihrem Aufenthalt in Stadt A?
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Das Motivationsschreiben muss ebenfalls enthalten: eine geordnete Liste der Städte, für die Sie sich bewerben und natürlich, ob Sie sich für das WS, das SS oder WS & SS bewerben (idealerweise auch, ob es Ihnen wichtiger ist, in gerade dieser Stadt oder in gerade diesem Semester den Auslandsaufenthalt zu absolvieren).
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Sie können ein gesamtes Jahr auch auf zwei Städte aufteilen, z.B. sich sowohl für das WS in Valencia als auch für das SS in Bologna bewerben. Sie würden dann, wenn Sie angenommen werden, das WS in Valencia verbringen und das SS in Bologna.
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Einen tabellarischen Lebenslauf (mit oder ohne Foto).
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Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen (bzw. transcript of records).
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Nachweis über Sprachkenntnisse .
Für die Bewerbung reicht immer das Abiturzeugnis (insofern auf dem Abiturzeugnis das Sprachniveau explizit erwähnt wird, z.B. B1 - ansonsten müssten Sie im Sprachenzentrum des KIT einen Test bzw. Sprachkurs absolvieren). Vor Nominierung an der Partnerhochschule (die immer mehrere Monate vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes liegt) müssen Sie immer das geforderte Niveau durch einen neuen Test (z.B. TOEFL, ILTS etc.) nachweisen! Es macht daher wenig Sinn, sich 'auf gut Glück' für ein Land zu bewerben, dessen Sprache Sie noch gar nicht sprechen (ausgeschlossen ist das aber auch nicht).
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Schicken Sie die gesamten Bewerbungsunterlagen an den Fakultätskoordinator, vorzugsweise per Email. Er kümmert sich in Abstimmung mit den Auslandsbeauftragten in den Instituten um den zweiten Schritt: die Nominierung durch das IStO. Die Entscheidung über Ihre Bewerbung erfolgt bei den Auslandsbeauftragten der Institute. Wenn Sie nominiert werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Fakultätskoordinator.
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Sie benötigen jetzt noch kein vollständiges Learning Agreement (das Dokument, das die von Ihnen zu belegende Kurse an der Partnerhochschule aufführt), dieses muss allerdings vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vorliegen. Das Learning Agreement müssen Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten in Ihrem Institut erarbeiten.
Nominierung durch das International Students Office (IStO)
- Das IStO 'nominiert' die ausgewählten Studierenden bei den Partnerhochschulen. Eine Annahme durch diese ist nicht garantiert, in letzter Zeit hat dies jedoch immer geklappt.
- Es kümmert sich auch um die Abwicklung der Stipendien (330E/390E/450E, je nach Land, z.B. Bulgarien/Frankreich/Norwegen). Sie erhalten auf jeden Fall ein Stipendium, wenn Sie angenommen werden.
- Weitere Details hängen von den jeweiligen Partnerhochschulen ab, Sie müssen jedoch im Semester vor Antritt des Auslandsaufenthaltes unbedingt ein Learning Agreement ausfüllen. Das gilt auch dann, wenn die Partneruniversität noch nicht die aktuellsten Kurse aufgeführt hat. In diesem Fall müssten Sie bei Antritt des Auslandsaufenthaltes das Learning Agreement anpassen. Das ist unproblematisch und geschieht fast immer.
- Die formale Seite des Aufenthalts wird über Mobility Online abgewickelt. Hierzu erhalten Sie beizeiten Informationen vom IStO.
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Die Anerkennung ist fast immer völlig unproblematisch. Ein Kurs kann anerkannt werden, wenn er auch am KIT grundsätzlich hätte angeboten werden können (Bsp.: in der Philosophie haben wir am KIT noch nie einen Kurs zu Schopenhauer gehabt. Ein von Ihnen besuchter Kurs zu Schopenhauer in Madrid würde aber anerkannt, da auch am KIT ein Kurs zu Schopenhauer hätte angeboten werden können). Da die Institute z.T. unbenotete Kurse/Teilleistungen haben, können auch mehrere bepunktete Kurse im Ausland zu einer Modulprüfung zusammengefasst werden. Es ist vor allem wichtig, dass Sie hier mit ihre/r Ansprechpartner/in in Kontakt bleiben.
- Grundlage der Anerkennung ist das besagte 'Learning Agreement' (LA), das Sie vor Antritt des Aufenthalts benötigen. Eine weitergehende 'Anerkennungszusage' benötigen Sie nicht (dies wird in Mobility Online abgefragt).
- Da häufig die Kurse der Partnerhochschule nicht frühzeitig bekanntgegeben werden, müssen Sie Ihr LA ggf. während des Aufenthalts anpassen.
- Sobald Sie die Leistungsnachweise der Partnerhochschule erhalten haben (hier unterscheiden sich die Formate, nicht alle benutzen Mobility Online), nehmen Sie wieder Kontakt mit dem/der Auslandsbeauftragten in Ihrem Institut auf, der/die dann Ihren Antrag auf Anerkennung zum Studiendekan/Prüfungsausschuss der Fakultät weiterleitet und durch ein Fachgutachten unterstützt.
- Um Ihr Stipendium nicht zurückzahlen zu müssen, müssen Sie 20 ECTS-Punkte absolvieren, also die jeweiligen Prüfungen auch bestehen.
- Eine Anerkennung kann auch als 'Zusatzleistung' erfolgen, dann würden die im Ausland erbrachten Leistungen zwar auf dem 'Transcript of Records' aufgeführt, die Noten jedoch nicht in Ihre Endnote einfließen.