Die KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften im Universitätsbereich (Campus Süd)
Die Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaft pflegt die Tradition einer engen Verbindung von Forschung und Lehre. Ihre Themen entsprechen denen einer geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultät. Sie schlagen gleichzeitig Brücken zu den Natur- und Ingenieurswissenschaften.
Die Fakultät war die erste, die B.A./M.A.- Studiengänge eingeführt und seitdem kontinuierlich weiter entwickelt hat. Sie verbinden ein intensives fachwissenschaftliches Studium mit einer interdisziplinären und berufsfeldorientierten Ausbildung.
Die Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften trauert um Prof. Dr. Hansgeorg Schmidt-Bergmann
Mit tiefer Bestürzung und großer Trauer geben wir bekannt, dass Professor Dr. Schmidt-Bergmann am 03. September 2025 unerwartet verstorben ist.
Professor Schmidt-Bergmann war über viele Jahre hinweg eine prägende Persönlichkeit an unserer Fakultät der mit seiner fachlichen Exzellenz, seiner Leidenschaft für die Lehre und seiner Menschlichkeit Generationen von Studierenden begeistert und die Wissenschaft bereichert hat.
Wir verlieren mit ihm nicht nur einen hochgeschätzten Kollegen, sondern auch einen warmherzigen Menschen, dessen Engagement und Weitsicht uns sehr fehlen werden.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.
Die KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
Abgabe von Qualifikations, und Abschlussarbeiten & Verwaltung von Promotions- und Habilitationsverfahren
Anfragen zu Promotions- und
Habilitationsverfahren werden per eMail oder telefonisch bearbeitet. Die Annahme von
Dissertationen oder Habilitationsschriften erfolgt nur nach vorheriger
Anmeldung und zum dabei jeweils mit uns vereinbarten Termin.
Die Anmeldung zur Abgabe von Dissertationen und Habilitationsschriften erfolgt
über dekanat@geistsoz.kit.edu.
Der Prüfungsausschuss hat alle im Modulhandbuch aufgeführten Lehrenden in den jeweils benannten Modulen zu PrüferInnen bestellt. Die Dauer der Bestellung umfasst den gesamten Zeitraum von der Anmeldung der Studierenden zu einem Modul bis zu dem Semester, in dem das Modul abgeschlossen wird, vorbehaltlich einer gegenteiligen Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Die Bestellung von akademischen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen erfolgt unter der Voraussetzung, dass jeweils die Prüfungsbefugnis übertragen wurde.