zunächst hoffen wir, dass Sie und Ihr Umfeld wohlauf sind! Wir bedauern es sehr, dass wir uns auch zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021 in nur eingeschränkter Form auf dem Campus begegnen werden. Das KIT setzt aber alles daran, eine Lehre in Präsenz unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Insbesondere für Studierende im ersten Semester werden zahlreiche Veranstaltungen am Campus stattfinden, um Ihnen den Einstieg in ihr Studium zu erleichtern und die Möglichkeit gegenseitigen Kennenlernens zu geben. Für Studierende der höheren Semester werden jene Veranstaltungen, die ohne Präsenz auskommen können, über die Programme, die sich im Sommer bereits bewährt haben, online oder hybrid, oder in einem rollierenden System (z.B. 14-tägig) stattfinden. Die jeweilige Form der Veranstaltung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen, das im Studierenden-Portal hinterlegt ist.
Wir bitten um Beachtung - Maskenpflicht am KIT
Mit Wirkung zum 30. September 2020 hat die Landesregierung ihre Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen erneut aktualisiert. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg eine „CoronaVO Studienbetrieb und Kunst“ vorgelegt. Diese Verordnung enthält insbesondere eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Flächen in Gebäuden. Die Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß § 3 CoronaVO des MWK besteht am KIT auf allen Verkehrswegen und Verkehrsflächen innerhalb von Gebäuden, wie zum Beispiel Tür- und sonstige Eingangsbereiche, Durchgänge, Flure, Treppenhäuser, Sanitäranlagen und Wege bei Veranstaltungen.
Setting | Beschränkung | Status am KIT | |
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1. | Online-Lehrveranstaltungen, online-Prüfungen sowie die mündliche Prüfung, Beratung und Betreuung via Videokonferenz-System | keine | zulässig |
2. | 1:1.Betreuung in Präsenz (etwa in Sprechstunden) | max. 10 Personen pro Raum (Änderung von 5 auf 10 Personen nach Novellierung der CoronaVO vom 26.5.20) | seit 20.04.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht rechtlich und tatsächlich durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar ist |
3. | Mündliche Prüfungen in Präsenz, ohne KIT-Fakultäts-/Hochschul-Öffentlichkeit | max. 10 Personen pro Raum(Änderung von 5 auf 10 Personen nach Novellierung der CoronaVO vom 26.5.20) | seit 20.04.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht rechtlich und tatsächlich durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar ist |
4. | Ausleihe physischer Medien (z.B. Bücher aus Bibliotheken) | noch offen | Das Präsidium hat die Öffnung der KIT-Bibliothek für den eingeschränkten Dienst des Bücherverleihs unter Einhaltung der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zum 27.04.2020 beschlossen |
5. | Zusammenkünfte zur Durchführung von Prüfungen (Klausuren), Hochschulzugangsverfahren, Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren, einschließlich Studierfähigkeitstests | Abhängig von den Gegebenheiten im und um den Prüfungsraum. Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen | Ab 18.05.2020 zulässig, sofern die Zusammenkunft nicht durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar ist |
6. | Praxisveranstaltungen in den Räumlichkeiten und auf dem Campus des KIT | Abhängig von den Gegebenheiten im und um den Labor- bzw. Arbeitsraum. Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen. | Ab 25.05.2020 zulässig. Die Freigabe beschränkt sich auf Praxisveranstaltungen (z.B. Laborpraktika, Feldübungen), die laut Studien- und Prüfungsordnung und Modulhandbuch für den Studienfortschritt der Teilnehmer/innen zwingend erforderlich sind. |
7. | Lernräume (Stillarbeits-Einzelplätze mit Abstandskontrolle, unter Aufsicht) | noch offen | nicht zulässig |
8. | Präsenz-Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
9. | Präsenz-Lehrveranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
10. | Präsenz-Gruppenarbeits- und Gruppenlernplätze | noch offen | nicht zulässig |
11. | Öffentliche Präsenzveranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
12. | Öffentliche Präsenzveranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung | noch offen | nicht zulässig |
 
Durchführung von mündlichen Prüfungen per Videokonferenz am KIT
Das SCC bietet vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit VC-Exam eine On-Premise-Lösung zur Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen an. Ab sofort kann und muss die in diesem Zusammenhang erforderliche Datenschutzerklärung „Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für mündliche Prüfungen mittels Videokonferenz“ digital erfolgen, sodass Studierenden und Prüfer diese nicht mehr auf Papier ausdrucken, ausfüllen und aufbewahren müssen. Die Einwilligung erfolgt per Maus-Klick, sobald der Link zur Prüfung durch die Studierenden geöffnet wird. Erst nach erfolgter Einwilligung werden die Studierenden dann zur Prüfung weitergeleitet. Auf den Seiten des SCC finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Prüfung mit VC-Exam. Bitte beachten Sie, dass die digitale Datenschutzerklärung ausschließlich für VC-Exam gilt. Für mündliche Prüfungen, die mit anderen, nicht am KIT gehosteten Diensten wie MS Teams durchgeführt werden, ist weiterhin die Einwilligung in die Datenschutzerklärung auf dem Papierweg erforderlich. Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass VC-Exam aus Datenschutzgründen gegenüber anderen Diensten zu bevorzugen ist.
Ansprechpartner der Fakultät für MS Teams und Zoom: Dr. Andreas Fischer