KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften

Nachteilsausgleich (NTA)

Studierende mit Behinderung, chronischer und psychischer Erkrankung sowie Teilleistungsstörungen haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich im Studium: Wenn Sie einen Studiengang an der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften studieren und einen Antrag auf Nachteilsausgleich (NTA) stellen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, die Sie beraten kann, wie Ihr Antrag aussehen sollte und welche individuell notwendigen Informationen enthalten / beigelegt sein sollten, um den Antrag an unserer Fakultät so schnell und unkompliziert wie möglich bearbeiten zu können. (Auf genannter Seite finden Sie auch detaillierte Informationen zum Thema.)

Ihren Antrag senden Sie (zusammen mit der ggf. erforderlichen Dokumentation) an das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften für den zuständigen Prüfungsausschuss; dieser entscheidet dann über den NTA und versendet einen schriftlichen Bescheid. (Die zuständigen Stellen sind zur Vertraulichkeit im Umgang mit den Angaben und Daten der Antragsteller verpflichtet.)

 

Prüfungsverwaltung der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften

Kontakt:
pruefungsverwaltung does-not-exist.geistsoz kit edu

KIT Campus Süd
Prüfungsverwaltung der
KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
Fritz-Haber-Weg 7, Geb. 30.91 (Franz-Schnabel-Haus)
D-76131 Karlsruhe